
Garantieverlängerung
Wir gewähren in Deutschland auf unsere Elektrowerkzeuge im gewerblichen Einsatz ein Jahr Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Um in der Lage zu sein, Sie im Rahmen der Produkthaftung der Hersteller bei Produktmängeln schnell und unbürokratisch zu informieren, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns freiwillig registrieren zu lassen. Dafür belohnen wir Sie mit einer Garantieverlängerung um ein weiteres Jahr, die Sie direkt bei EIBENSTOCK geltend machen können. Im Garantiefall können Sie uns die defekte Maschine direkt zusenden oder wir lassen das Gerät kostenfrei bei Ihnen abholen. Bitte fügen Sie hierbei den Orginalbeleg bei. Kostenpflichtige Reparaturen und Ersatzteillieferungen wickeln wir über unseren Fachhandel ab.
Bei Fragen bezüglich Garantie und Reparatur wenden Sie sich bitte an:
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| Herr Lars Bauer |
| Telefon: (03 77 52) 503-28 |
| Telefax: (03 77 52) 503-62 |
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E-Mail: bauer@ee-eibenstock.de |
Den Antrag zur Verlängerung der gesetzlichen Garantie ist jeder Maschine beigefügt. Diesen, sowie die Garantiebedingungen finden Sie als PDF zum Download.
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Garantiebedingungen |
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Garantieverlängerung |

